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Unterricht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

Im Unterricht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf steht das Lernziel "Leben" im Sinne einer möglichst umfassenden Lebensbewältigung im Vordergrund.
An der Schule wird nach einem schulautonomen Lehrplan unterrichtet (§ 6 Abs. 1 des SCHOG).

Durch die individuelle Planung und Förderung werden der Entwicklungsstand und die Möglichkeiten des einzelnen Kindes berücksichtigt. Für jedes Kind wird ein individueller Förderplan erstellt. Zur Unterrichtsarbeit gehören auch Lehrausgänge, Wandertage, berufskundliche Exkursionen, Projekte, sowie Sommer- und Wintersportwochen.

Ein zusätzliches Bildungsangebot stellen die Unverbindlichen Übungen (z.B. Schwimmen, Heilpädagogisches Reiten, Musikalisch - Rhythmische Erziehung) dar.